Terrassendächer in Brandenburg

terrassendächer in Brandenburg

terrassendächer in Brandenburg

Wer sich Terrassendächer oder Freisitze in Brandenburg aufstellen möchte, muss sich an folgende Gesetze halten:

  1. Landesbauordnung Brandenburg (genehmigungsfrei bis 20 qm Innenmaß und 75m³ Rauminhalt) mehr
  2. Bebauungsplan der Gemeinde
  3. Besonderheiten wie Außenlage, Denkmalschutz, Garagenaufbau, Penthaus, Landschaftsschutzgebiet usw.

 

Terrassenüberdachung in Brandenburg

Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, oder das Innenmaß der Terrassenüberdachung 20qm überschreitet, sollten Sie beim Bauamt einen Antrag stellen. Der Inhalt des Bauantrages umfasst:

  • Bebauungsplan und Lageplan Ihres Grundstückes (nur der Grundtücks-Eigentümer darf den Antrag stellen)
  • Skizze mit Einzeichnung der Terrassenüberdachung und Bemaßung
  • Befestigungsstatik zur Gebäudeanbindung
  • Abstand zum Nachbarn und Höhe der Überdachung
  • Nachweis unbedenklicher Materialien, wie z.B. Alu/ VSG Glas

 

Terrassendach Brandenburg

Terrassendach Berlin Brandenburg

Terrassenüberdachung Terrassendach Brandenburg