Terrassendächer in Brandenburg
Wer sich Terrassendächer oder Freisitze in Brandenburg aufstellen möchte, muss sich an folgende Gesetze halten:
- Landesbauordnung Brandenburg (genehmigungsfrei bis 20 qm Innenmaß und 75m³ Rauminhalt) mehr
- Bebauungsplan der Gemeinde
- Besonderheiten wie Außenlage, Denkmalschutz, Garagenaufbau, Penthaus, Landschaftsschutzgebiet usw.
Terrassenüberdachung in Brandenburg
Wenn Sie sich dennoch unsicher sind, oder das Innenmaß der Terrassenüberdachung 20qm überschreitet, sollten Sie beim Bauamt einen Antrag stellen. Der Inhalt des Bauantrages umfasst:
- Bebauungsplan und Lageplan Ihres Grundstückes (nur der Grundtücks-Eigentümer darf den Antrag stellen)
- Skizze mit Einzeichnung der Terrassenüberdachung und Bemaßung
- Befestigungsstatik zur Gebäudeanbindung
- Abstand zum Nachbarn und Höhe der Überdachung
- Nachweis unbedenklicher Materialien, wie z.B. Alu/ VSG Glas
Terrassendach Brandenburg
Terrassendach Berlin Brandenburg
Terrassenüberdachung Terrassendach Brandenburg