für Terrassenüberdachungen

Bevor Sie Ihre Terrassenüberdachung kaufen, sollten Sie erst prüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Leider gibt es mehrere Dinge zu beachten, um einen teuren Rückbau und Ärger zu vermeiden:

  • in jedem Bundesland gelten andere Bauordnungen zum Terrassendach (z.B. Berlin 30qm / Brandenburg 20qm)
  • und dann gibt es noch Abweichungen im Bebauungsplan der Gemeinden zur Landesbauordnung
  • Außenlagen haben andere Bestimmungen
  • unter Denkmalschutz stehende Gebäude
  • sonstige Erlaubnis für Balkonüberdachungen, Carportaufbauten, Penthäuser
  • Nachbarschaftsrecht Regelung zur Grenzbebauung oder Abstand zum Nachbarn usw….

Da es sich bei freistehenden und angelehnten Terrassenüberdachungen rechtlich um Um- und Ausbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude handelt, ist der Spielraum zur Genehmigungsfreiheit begrenzt.

Tipp vom Terrassendach-Ratgeber: Übersicht der Bundesländer zum Thema Baugenehmigung

Baugenehmigungen in Deutschland

Baugenehmigungen in Deutschland

 

Baugenehmigung Terrassendach

Wie  oder was muss ich denn nun machen, wenn mein geplantes Terrassendach größer wird? Ganz einfach. Sie recherchieren im Web nach einem Bauantrag oder einer Bauanfrage im „einfachen Verfahren“. Es ist immer eine Ermessenssache des Mitarbeiters im Amt, was sie noch beibringen müssen. Siehe oben. Besser ist es, einfach mal dort anzurufen oder vorbeizuschauen. Hier ist ein Bsp. für das Land Brandenburg:

Gesetz: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) :Alle Terrassen unter 20m² Grundfläche und einem Rauminhalt von 75m³ als Hausanbau mit lichtdurchfluteten Baustoffen sind in Brandenburgs Stadtteilen und Randsiedlungen genehmigungsfrei.

Interpretation:

Ohne Größenbegrenzung genehmigungsfrei sind in Brandenburg Pergolen. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) §55(7): (7) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen auf Camping- oder Wochenendhausplätzen, in Gärten und zur Freizeitgestaltung:  bauliche Anlagen, die der Gartennutzung, der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, wie Bänke, Sitzgruppen, Pergolen oder nicht überdachte Terrassen, ausgenommen Gebäude. Pergolen haben allerdings kein Dach, sondern sind eher überdimensionale Rankgerüste.

Bauantrag: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016#71

www.service-brandenburg.de

 

Baugenehmigung Lamellendach

Baugenehmigung Pergola-Markise

Ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung überhaupt eine Baugenehmigung benötigen, hängt von den Abmessungen der Überdachung und vom Bundesland ab, in dem Sie wohnen. Denn das öffentliche Baurecht ist ja – wie bereits erwähnt – auf Landesebene im Bauordnungsrecht definiert.

Baugenehmigung sonstige Terrassenüberdachungen

Terrassenüberdachungen gelten als Bauvorhaben, die meistens baugenehmigungsfrei sind. Bei Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen greifen gleich mehrere juristische Aspekte, die es zu beachten gilt. Zum einen müssen Sie das öffentliche Baurecht mit dem bundesweiten Bauplanungsrecht und dem länderspezifischen Bauordnungsrecht im Blick haben. Weiterhin dürfen Sie auch nicht gegen das private Baurecht wie zum Beispiel Nachbarrechte oder gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie das Baunebenrecht verstoßen. Das regional ansässige Bauamt prüft dann Ihre Terrassenüberdachung und achtet darauf, dass Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung gegen keine Bauvorschriften verstoßen. Erst danach würde eine Baugenehmigung erteilt werden und Sie können bestellen.